"In der Europäischen Union sind 100.000 Euro pro Sparer geschützt. Wenn das nicht reicht, dann haftet der Staat." Wirklich? Diese Aussage liest und hört man immer wieder. So einfach ist das mit der Einlagensicherung nicht! In Zeiten von Bankruns und erneuten Bankenpleiten sollte man diese Sache genauer hinterfragen.
Ich fange mit dem zweiten Teil der Behauptung an. Viele Sparer gehen davon aus, dass zunächst die Einlagensicherung haftet und dann der Staat. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung vom Staat. Wenn der Staat in diesem Fall bezahlt, dann tut er dies nur aus moralischen Gründen; nicht aus juristischen. Auch die mysteriöse "Garantie auf alle Spareinlagen" von Merkel und Steinbrück hat keinen rechtlichen Halt, wie Steinbrück selbst erklärt. Das Gesetz, §8 Absatz 1 sagt eindeutig: "Die Mittel für die Entschädigung werden durch Beiträge der Institute erbracht". Vom Staat ist nicht die Rede.
Der erste Teil ist etwas kuriöser. Viele Anleger gehen davon aus, dass ihre Guthaben bis 100.000€ gesetzlich gesichert sind. Bei manchen Banken (z.B. Sparkassen) werden durch Instituts- und Verbandssysteme auch weitaus höhere Beträge gesichert. Das Gesetz spricht in §4 davon, dass Guthaben bis 100.000€ gesichert sind. Mit was? Dies steht in §8 Absatz 10: "Für die Erfüllung der Verpflichtungen haftet die Entschädigungseinrichtung nur mit dem auf Grund der Beitragszahlungen (von den Banken) zur Verfügung stehenden Vermögens". Das heißt auf Deutsch: Jeder Anleger bekommt maximal 100.000€; aber nur, wenn das zur Verteilung stehende Geld reicht. Wie lange wird das Geld reichen? Der Bundesverband der Banken sagt dazu: "Die gesetzliche Absicherung ist nicht für den Einsatz von mehreren Pleiten gedacht" (FocusMoney Nr. 23). Die Absicherung berücksichtigt nur den Zusammenbruch EINER größeren Bank; für mehr reicht es nicht. Im Falle von tatsächlichen Bankruns und Massenpaniken sind die Einlagen also nur bedingt geschützt, oder wie das Bundesministerium für Finanzen schreibt: "In einem gewissem Umfang".
Ob es zu Zusammenbrüchen und Bankruns kommt oder nicht, weiß ich nicht und will ich an dieser Stelle auch nicht analysieren. Ich möchte einfach nur die falsche Behauptung richtig stellen: "In der Europäischen Union sind 100.000 Euro pro Sparer geschützt. Wenn das nicht reicht, dann haftet der Staat." Diese Behauptung ist ein Irrtum zur Beruhigung der Sparer und Anleger. Auch Lebensversicherungen sind nur in "gewissem Umfang" geschützt. Hierzu schrieb ich schon vor einigen Monaten. Fakt ist: Einlagen sind bei Sparkassen und Volksbanken definitiv sicherer aufgehoben als bei Privatbanken, die oftmals nur die gesetzliche Einlagensicherung bieten.
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